Emskirchen oder Hagenbüchach?
Bereits um 1680 erwog man die Frage, ob nicht durch die Einrichtung einer eigenen Pfarrei Kirchfembach dem Emskirchener Diakon die damals lästigen und umständlichen Wege erspart bleiben könnten. Die Kirchfembacher standen dieser Überlegung ziemlich teilnahmslos gegenüber, wollten aber auf ihre alten kirchlichen Rechte nicht verzichten. Nun kam der Gedanke auf, Hagenbüchach zum Pfarrsitz zu erheben.
Am 16. Februar 1718 genehmigte Markgraf Georg Wilhelm die Errichtung der neuen Pfarrei Hagenbüchach, und schon am 7. März 1718 wurde der vormalige Diakon zum ersten Pfarrer ernannt. Pfarrer Heim schreibt allerdings am 8. Juni 1758, dass „Seine Hochfürstliche Durchlaucht einstmals die höchste Gnade gehabt habe, der Kirchfembacher Gemeinde die Freiheit zu lassen, ob sie das neu zu bauende Pfarrhaus im dasigen Ort (Kirchfembach) setzen wollte und somit das Vorrecht einer Mutterkirche behaupten; dieses habe sie aus gar bösen Gründen abgeschlagen und das schon gefällte Holz wirklich versoffen.“ Bei einem Umbau 1725 wurden barocke Veränderungen vorgenommen sowie das Langhaus im Stil der fränkischen Markgrafenkirchen mit beidseitigen Doppelemporen ausgerüstet. Die Kirchenausstattung blieb weiterhin schlicht und einfach.
Auffallend sind der zweireihige, sechsarmige Kronleuchter mit der Inschrift „Barbara Döllnerin / Wildmeisterin zu Kirchfembach / gestorben den 30. Jan. 1779“ sowie die Kanzel, 1700 datiert, mit der Umschrift „Johann Georg Polmann Pastor“ und den Namen „Leonhard Rausch / Stephan Meier / Thomas Latteier“.